Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz:
Schutz für Whistleblower in Deutschland

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Bereits am 11. Mai passierte es den Deutschen Bundestag. Vier Wochen nach Verkündung, voraussichtlich Mitte Juni 2023, tritt das neue Gesetz in Kraft.

  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen ab Mitte Juni sichere Hinweisgebersysteme einführen, Firmen mit 50-249 Mitarbeitenden haben eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023
  • Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern fallen unter das Gesetz und müssen ab Mitte Juni Hinweisgebersysteme anbieten
  • Das Verfahren der Meldungsabgabe muss mündlich oder schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich sein
  • Die interne Meldestelle muss Hinweisgebenden innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen
  • Geschütze Anwendungsbereiche: EU-Recht und nationales Recht, wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen, die Gesundheit/Leben gefährden, handelt
  • Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle die hinweisgebende Person darüber informieren, welche Maßnahmen in Folge ergriffen wurden, z. B. die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde
  • Unternehmen müssen die Identität der Hinweisgebenden schützen und DSGVO-Vorgaben einhalten
  • Unternehmen müssen Informationen über zuständige Aufsichtsbehörde(n) bereithalten

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtet, interne Meldesysteme einzuführen. Unternehmen mit weniger Mitarbeitern sind zwar nicht gesetzlich dazu verpflichtet, aber dennoch wird empfohlen, solche Systeme einzurichten, um eine transparente und ethische Unternehmenskultur zu fördern.

Das Hinweisgeberschutzgesetz legt fest, dass die Meldesysteme den Whistleblowern die Möglichkeit bieten müssen, ihre Meldungen anonym und vertraulich abzugeben. Es wird empfohlen, dass Unternehmen klare Verfahren für die Bearbeitung und Nachverfolgung der Meldungen implementieren, um eine effektive Handhabung zu gewährleisten.

Zusätzlich schützt das Gesetz Whistleblower vor Benachteiligung oder Repressalien seitens des Arbeitgebers. Jegliche Form von Sanktionen oder Diskriminierung gegenüber Hinweisgebern ist gesetzlich untersagt. Unternehmen müssen Mechanismen etablieren, um Hinweisgeber vor möglichen negativen Konsequenzen zu schützen.

Unser Unternehmen unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes umzusetzen. Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens stehen wir Ihnen zur Seite und bieten maßgeschneiderte Lösungen, um effektive Meldesysteme einzurichten und eine sichere Umgebung für Whistleblower zu schaffen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Hinweisgeberschutz zu erfahren und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Gemeinsam stärken wir die Integrität, Compliance und Transparenz in Ihrem Unternehmen.