Datenschutzfolgeabschätzungen

Datenschutz-Folgenabschätzungen (auch Datenschutz-Folgenabschätzung oder englisch: Data Protection Impact Assessment, DPIA) sind ein zentrales Instrument gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Sie dienen dazu, die potenziellen Auswirkungen der Verarbeitung personenbezogener Daten auf die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Personen zu bewerten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Daten zu identifizieren.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung wird in Situationen durchgeführt, in denen eine geplante Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Organisation neue Technologien oder Verarbeitungsmethoden einsetzt, die eine umfangreiche Überwachung von Personen ermöglichen oder sensible Datenkategorien betreffen.

Sensible Daten (auch als personenbezogene sensible Daten bezeichnet) sind Informationen, die eine erhöhte Sensibilität und Schutzbedürftigkeit aufweisen, da sie ein hohes Risiko für die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Personen darstellen. Diese Art von Daten enthält oft persönliche, intime oder vertrauliche Informationen, die bei unsachgemäßer Verwendung erhebliche negative Auswirkungen haben können.

Im Allgemeinen gelten folgende Arten von Daten als sensibel:

  1. Gesundheitsdaten: Informationen über den physischen oder mentalen Gesundheitszustand einer Person, medizinische Diagnosen, Behandlungen, genetische Daten oder biometrische Daten fallen in diese Kategorie.

  2. Rassische oder ethnische Herkunft: Daten, die Auskunft über die ethnische Zugehörigkeit, die Rasse, die Herkunft oder die Abstammung einer Person geben, werden als sensibel angesehen.

  3. Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen: Informationen über religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Mitgliedschaften in religiösen oder philosophischen Organisationen oder Praktiken fallen in diese Kategorie.

  4. Politische Meinungen: Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen, politische Aktivitäten oder Parteizugehörigkeit einer Person zulassen, werden als sensibel betrachtet.

  5. Gewerkschaftszugehörigkeit: Informationen über die Mitgliedschaft einer Person in einer Gewerkschaft oder gewerkschaftliche Aktivitäten gelten als sensibel.

  6. Sexuelle Orientierung: Daten, die die sexuelle Orientierung oder sexuelle Aktivitäten einer Person offenbaren, werden als sensibel eingestuft.

  7. Strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten: Informationen über strafrechtliche Verurteilungen oder mutmaßliche Straftaten einer Person gelten als sensible Daten.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Definition sensibler Daten je nach Rechtsordnung und Datenschutzgesetzgebung variieren kann. Im Allgemeinen erfordert die Verarbeitung sensibler Daten eine besonders sorgfältige Beachtung der Datenschutzbestimmungen und oft auch die explizite Einwilligung der betroffenen Personen.

Die Datenschutz-Folgenabschätzung umfasst in der Regel die folgenden Schritte:

  1. Bewertung der Verarbeitungstätigkeiten: Es wird eine umfassende Bewertung der geplanten oder bestehenden Verarbeitungstätigkeiten durchgeführt, um den Umfang und die Art der Datenverarbeitung zu verstehen.

  2. Identifizierung von Risiken: Es werden mögliche Risiken und Bedrohungen für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen analysiert. Dies umfasst Aspekte wie die Art der Daten, die Verarbeitungszwecke, die Empfänger der Daten, die Datenübermittlung und die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen.

  3. Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit: Es wird geprüft, ob die geplante Datenverarbeitung tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig ist, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Es wird auch überlegt, ob weniger invasive Alternativen vorhanden sind.

  4. Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung: Es wird eine detaillierte Analyse der potenziellen Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen durchgeführt. Dies umfasst die Bewertung von Risiken, die Wahrscheinlichkeit des Eintretens dieser Risiken und die Schwere der möglichen Auswirkungen.

  5. Maßnahmen zur Risikominderung: Basierend auf den Ergebnissen der Datenschutz-Folgenabschätzung werden geeignete Maßnahmen zur Risikominderung und zum Schutz der personenbezogenen Daten identifiziert. Dies kann die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen, die Durchführung von Schulungen oder die Anpassung von Verträgen und Vereinbarungen umfassen.

  6. Konsultation der Datenschutzbehörde: In bestimmten Fällen ist es erforderlich, die Datenschutzbehörde zu konsultieren und ihr die Ergebnisse der Datenschutz-Folgenabschätzung vorzulegen.

Die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung ermöglicht es einer Organisation, potenzielle Datenschutzrisiken zu identifizieren, proaktiv Maßnahmen zum Schutz der Daten zu ergreifen und die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze sicherzustellen. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen der betroffenen Personen zu gewinnen und die Anforderungen der EU-DSGVO zu erfüllen.