Die Entwicklungsgeschichte der EU-Datenschutz-Grundverordnung seit 1995

25 Mai 2018

Die Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft

Einige Unternehmen, wie beispielsweise Unternehmen, deren Kerntätigkeiten in der umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung personenbezogener oder sensibler Daten bestehen, sowie Unternehmen des öffentlichen Sektors, müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, um sicherzustellen, dass sie die DSGV befolgen.

25 Mai 2018

25 Mai 2018

Berichtigung

Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

22 Mai 2018

Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten in den EU-Einrichtungen

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und Beschluss Nr. 1247/2002 / EG [Erste Lesung] - Vorbereitung auf den Trilog

22 Mai 2018

6 Mai 2018

Datenschutzrichtlinie für die Bereiche Polizei und Justiz in nationalem Recht

Die Mitgliedstaaten müssen die Datenschutzrichtlinie für die Bereiche Polizei und Justiz in nationales Recht umgesetzt haben.

10 Januar 2017

EU-Kommission schlägt zwei neue Verordnungen zum Datenschutz für elektronische Kommunikation und zu den Datenschutzvorschriften für die EU-Organe vor

Die Europäische Kommission schlägt zwei neue Verordnungen zum Datenschutz für elektronische Kommunikation (ePrivacy) und zu den Datenschutzvorschriften für die EU-Organe (gegenwärtig Verordnung (EG) Nr. 45/2001) vor, die die bestehenden Vorschriften an die DSGVO anpassen.

10 Januar 2017

24 Mai 2016

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft

Durch die DSGVO werden eine Vielzahl der bestehenden Rechte des Einzelnen gestärkt und neue Rechte geschaffen.
Hierzu zählt auch das Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden): Sie können verlangen, dass ein Unternehmen Ihre personenbezogenen Daten löscht, wenn Ihre Daten beispielsweise für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben.

27 April 2016

Datenschutz-Grundverordnung

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

27 April 2016

2 Februar 2016

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe veröffentlicht einen Aktionsplan für die Umsetzung der DSGVO

Durch die DSGVO werden eine Vielzahl der bestehenden Rechte des Einzelnen gestärkt und neue Rechte geschaffen. Dazu gehören:

  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten von einem Unternehmen in einem gängigen Format zu erhalten, um diese problemlos an ein anderes Unternehmen weitergeben zu können.
  • Das Recht darauf, nicht Gegenstand einer Profilerstellung zu werden: Sofern gesetzlich oder vertraglich nicht erforderlich, können Entscheidungen, die Sie betreffen, nicht auf der alleinigen Grundlage einer automatisierten Verarbeitung getroffen werden.

15 Dezember 2015

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erzielen eine Einigung über die DSGVO

INTERNATIONALE DATENÜBERMITTLUNGEN
  • Die DSGVO gewährleistet, dass die Rechte und Garantien, die sie dem Einzelnen in der EU bereitstellt, bewahrt werden, wenn dessen Daten an Drittländer übermittelt werden.

15 Dezember 2015

27 Juli 2015

Empfehlungen des EDSB zum endgültigen Text der DSGVO

Der Europäische Datenschutzbeauftragte veröffentlicht seine Empfehlungen an die den endgültigen Text der DSGVO aushandelnden europäischen Mitgesetzgeber in Form von Formulierungsvorschlägen. Darüber hinaus richtet er eine mobile App ein, mit der man den Vorschlag der Kommission mit den jüngsten Texten des Parlaments und des Rates vergleichen kann.

12 März 2014

Das Europäische Parlament verabschiedet die DSGVO

Das Europäische Parlament demonstriert durch 621 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen bei der Abstimmung im Plenum starke Unterstützung für die DSGVO.

  • Die DSGVO führt eine zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Datenschutzangelegenheiten ein. Wenn das verarbeitende Unternehmen Niederlassungen in mehreren Mitgliedstaaten hat und/oder wenn Personen in mehreren Mitgliedstaaten betroffen sind, fungiert die Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen seine Hauptniederlassung hat, als federführende Behörde, die in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Aufsichtsbehörden für die Anwendung von Maßnahmen im Hinblick auf das Unternehmen verantwortlich ist.

12 März 2014

5 Oktober 2012

Die Artikel-29-Arbeitsgruppe bringt weitere Aspekte in die Debatten über die Datenschutzreform ein

MELDUNG VON DATENSCHUTZVERLETZUNGEN

  • Die Unternehmen müssen ihrer Datenschutzbehörde Datenschutzverletzungen binnen 72 Stunden melden, es sei denn, die Verletzung führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für natürliche Personen. In besonderen Fällen müssen sie die betroffenen Personen darüber in Kenntnis setzen.

23 März 2012

Die Artikel-29-Arbeitsgruppe gibt eine Stellungnahme zur vorgeschlagenen Datenschutzreform ab

EINWILLIGUNG

  • Die Einwilligung der betroffenen Person ist eine der wenigen Bedingungen, unter denen ein Unternehmen personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten darf. Die Einwilligung muss freiwillig, in informierter Weise und unmissverständlich erteilt werden. Die betroffenen Personen haben das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Darüber hinaus müssen die Einwilligung zur Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten und die Einwilligung zur Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland ausdrücklich sein.

23 März 2012

7 März 2012

Der EDSB nimmt eine Stellungnahme zum Datenschutzreformpaket der Kommission an

RECHENSCHAFTSPFLICHT

  • Der Grundsatz der Rechenschaftspflicht besagt, dass Unternehmen und etwaige Dritte, die diesen bei ihren Datenverarbeitungstätigkeiten helfen, in der Lage sein müssen, nachzuweisen, dass sie die Datenschutzgrundsätze befolgen. Dies umfasst beispielsweise die Dokumentierung ihrer Verarbeitungstätigkeiten, um belegen zu können, dass sie geeignete Maßnahmen und Schritte zur Umsetzung ihrer Pflichten angenommen haben. In bestimmten Fällen müssen die Unternehmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.

25 Januar 2012

Vorschlag der Kommission für die Verstärkung der digitalen Wirtschaft und der Rechte auf Wahrung der Privatsphäre im Internet

Die Europäische Kommission schlägt eine umfassende Reform der EU-Datenschutzvorschriften von 1995 vor, um die Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre im Internet zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln.

VERGRÖSSERTE RÄUMLICHE REICHWEITE

  • Außerhalb der EU niedergelassene Unternehmen, die der EU Waren und Dienstleistungen anbieten oder Einzelpersonen in der EU überwachen, müssen sich an die DSGVO halten und einen Vertreter in der EU benennen.

25 Januar 2012

22 Juli 2011

Stellungnahme der EDSB zum Datenschutz in der Europäischen Union

Der Europäische Datenschutzbeauftragte veröffentlicht eine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission zum Thema „Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union“.

DIE DSGVO KURBELT DIE AKTUALISIERUNG ANDERER VERORDNUNGEN AN

  • Die Mitgliedstaaten können im Hinblick auf die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit, auf dem Gebiet des Arbeitsrechts oder zur Aufrechterhaltung der wissenschaftlichen oder historischen Forschung spezifische Vorschriften oder Ausnahmen von der DSGVO vorsehen. 
  • Ebenso erfordert das Inkrafttreten der DSGVO die Aktualisierung anderer EU-Verordnungen wie die Überarbeitung der ePrivacy -Richtlinie, die die Vertraulichkeit der Kommunikation und die Verwendung von Cookies regelt, oder der Verordnung (EG) Nr. 45/2001, die auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Institutionen und Einrichtungen der EU Anwendung findet.

24 Oktober 1995

Annahme der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG

Annahme der europäischen Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr).

DIE DSGVO TREIBT ANDERE DATENSCHUTZMASSNAHMEN VORAN

  • Die Europäische Kommission wird das bestehende Verzeichnis der Länder überprüfen, die ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten anbieten.

Zur Stärkung des Verbrauchervertrauens werden die Datenschutzbehörden auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene Datenschutzzertifizierungen untersuchen, die Unternehmen Datenschutzsiegel und -prüfzeichen verleihen

24 Oktober 1995